EEG/KWKG-Anlagen
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung von elektrischem Strom zu errichten und an unser Verteilungsnetz anzuschließen?
Dabei kann die Anlage bzw. der erzeugte Strom in den Anwendungsbereich unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen fallen. Zu unterscheiden sind hierbei Anlagen, die nach EEG oder nach KWKG gefördert werden.
Unabhängig von der Förderungsart, muss bei Erzeugungsanlagen > 600 Watt zunächst eine Prüfung der Netzanschlussfähigkeit und Netzverträglichkeit erfolgen.
Balkonanlagen oder sog. steckerfertige Erzeugungsanlagen
Ihre Balkonanlage können Sie ab sofort auch über das Internetportal LINK: Anmeldeportal Westfalen Weser Netz GmbH[extern] anmelden.
Weitere Informationen zu steckerfertigen PV-Anlagen bis 600 Watt sowie ein Formular zur Anmeldung (bei Anmeldung über das Internetportal überflüssig) dieser Anlagen finden Sie im Downloadbereich weiter unten.
Neuanmeldung von Erzeugungsanlagen und Inbetriebnahme
Die ersten Schritte zu Ihrer eigenen Erzeugungsanlage (nicht Mini-PV, Balkonanlage) begleitet für Sie die Westfalen Weser Netz GmbH in unserem Auftrag. Bitte nutzen Sie hierfür die verlinkte Internetseite
LINK: Hausanschlussportal WWN [extern]
Dort können Sie Ihre Erzeugungsanlage anmelden.
Für steckerfertige Erzeugungsanlagen sog. Mini-PV bzw. Balkonanlagen nutzen Sie bitte das Internetportal LINK: Anmeldeportal Westfalen Weser Netz GmbH[extern] .
Bitte vergessen Sie oder Ihr Elektriker die Anmeldeformulare im Downloadbereich nicht. Diese können Sie bei der Anmeldung über den oben genannten Link als Anlage beifügen. Das unterschriebene Inbetriebnahmeprotokoll ist besonders wichtig.
Marktstammdatenregister
Bitte beachten Sie, dass sowohl Neu- als auch Bestandserzeugungsanlagen einer Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister unterliegen. Detaillierte Informationen zu Ihren Pflichten erhalten Sie bei der zuständigen Bundesnetzagentur:
LINK: Bundesnetzagentur MaStR [extern]
Für uns als Verteilnetzbetreiber besteht nur eine Informationspflicht Ihnen gegenüber sowie eine nachgelagerte Überprüfungspflicht. Bitte sehen Sie von Anfragen bezüglich des Registrierungsprozesses bei uns ab, hierfür ist die Bundesnetzagentur zuständig.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Blomberg Netz GmbH & Co. KG als Netzbetreiber als Ihr Anschlussnetzbetreiber angeben.
Vergütung - Kleinunternehmerregelung - Steuernummer
Da das Steuerrecht unter bestimmten Voraussetzungen verschiedene Möglichkeiten zulässt (z. B. Kleinunternehmerregelung), empfiehlt es sich, einen Steuerberater, Fachanwalt oder das zuständige Finanzamt als Rat hinzuzuziehen. Wie der Anlagenbetreiber steuerlich behandelt wird, sollte in jedem Fall vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber geklärt werden. Der Netzbetreiber kann hierzu keine Aussage treffen.
Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Größe Ihrer Photovoltaikanlage, dem Inbetriebnahmezeitpunkt und die Art der Einspeisung (z. B. Volleinspeisung, Überschusseinspeisung (Selbstverbrauch)). Auf Basis der Anlagendaten errechnen wir Ihren Vergütungsanspruch und teilen Ihnen diesen auf Anfrage, spätestens aber nach der Inbetriebnahme mit.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen oder Begutachtungen von Anlagenkonzepten führen wir nicht durch.
Nach dem EEG wird die Vergütung für zwanzig Jahre gezahlt. Anlagenbetreiber erhalten von uns elf angemessene monatliche Abschläge. Im Januar erstellen wir auf Grundlage der Zählerstände vom 31. Dezember des Vorjahres eine Jahresabrechnung.
Voraussetzung für die Vergütungszahlungen ist die Registrierung Ihrer Eigenerzeugungsanlage im Marktstammdatenregister sowie die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement.
Kundenportal Einspeiser – Änderung von Kundendaten
Nutzen Sie gerne unser Kundenportal zum Einsehen Ihrer Kundendaten wie z. B. Zählerstände, Abschlagshöhe etc.
Dort haben Sie die Möglichkeit bequem Zählerstände zu erfassen oder auch Ihre neuen Bankdaten zu hinterlegen. Eine eigenständige Anpassung der Abschlagshöhe ist aktuell deaktiviert.
Klicken Sie einfach auf folgenden Link und registrieren Sie sich:
https://service.bvb-blomberg.de/#/login
Sollten Sie Fragen zur Anmeldung oder Bedienung haben, melden Sie sich gerne über das Kontaktformular bei uns.
Beachten Sie außerdem, dass die Blomberg Netz GmbH & Co. KG u. a. auch ein Unternehmen der Blomberger Versorgungsbetriebe GmbH ist und daher auch die gleiche Plattform für das Kundenportal nutzt.
Biogas-Einspeisung
Rechtliche Grundlagen
Die Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) vom 25. Juli 2005 regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten gemäß § 20 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren. Die Änderung der GasNZV durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) definiert die Sonderregelungen für die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz.
Die GasNZV verpflichtet Netzbetreiber zur vorrangigen Netzanschlusspflicht von Biogasanlagen und zur Gewährung eines vorrangigen Netzzugangs für Transportkunden von Biogas.
Die Gasnetzentgeltverordnung (GasNEV) vom 25. Juli 2005 regelt u.a. die Festlegung der Methode zur Bestimmung der Entgelte für den Zugang zu den Gasverteilernetzen. Die Änderung der GasNEV durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 693) regelt die Zahlung und die Höhe eines pauschalen Entgeltes an Transportkunden von Biogas durch den Netzbetreiber.
Einspeiser werden
Sie beabsichtigen eine Anlage zur Erzeugung und Einspeisung von Biogas an unser Erdgasverteilungsnetz anzuschließen? Zum Netzanschluss von Anlagen nach der Gasnetzzugangsverordnung haben wir nachfolgend einige Informationen für Sie zusammengestellt:
Zum Anschluss einer Biogasanlage an das Erdgasnetz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG und zur Einspeisung des erzeugten Gases benötigen wir von Ihnen ein schriftliches Netzanschlussbegehren und darüber hinaus folgende Angaben, die mindestens für die Prüfung des Netzanschlussbegehrens notwendig sind:
- Standort der Anlage (inklusive Lageplan und Katasterplan)
- Betreiber der Biogasaufbereitungsanlage
- Eigentümer der Biogasaufbereitungsanlage
- Größe der Anlage [Nm³/h]
- Substrateinsatz
- eventuell mögliche Abnehmer
- Beschreibung des Aufbereitungsverfahrens inklusive Fließschema
- erwartete Gasqualität (Beschreibung aller brenntechnischen Kenndaten und Gasbegleitstoffe nach DVGW-Arbeitsblatt G260)
Wenn uns die vollständigen Unterlagen von Ihnen vorliegen, teilen wir Ihnen innerhalb von zwei Wochen mit, welche Prüfungen zur Vorbereitung einer Entscheidung über das Netzanschlussbegehren notwendig sind. Außerdem geben wir Ihnen Bescheid, in welcher Höhe für Sie die Vorauszahlung für die Prüfung anfällt. Sobald Sie die Vorauszahlung geleistet haben, prüfen wir eine Anschlussmöglichkeit an das Netz der Blomberg Netz GmbH & Co. KG. Das Ergebnis der Prüfungen teilen wir Ihnen unverzüglich, spätestens aber drei Monate nach Eingang der Vorauszahlung mit.
Nach einem positiven Prüfungsergebnis werden wir Ihnen innerhalb von drei Monaten ein verbindliches Vertragsangebot vorlegen.
Das Netzanschlussbegehren und prüfungsrelevante Unterlagen sind zu richten an:
Blomberg Netz GmbH & Co. KG
Nederlandstraße 15
32825 Blomberg
Oder per Email an netzservice@blomberger-versorgungsbetriebe.de
Technische Mindestanforderungen für Biogaseinspeisung
Gemäß §19 Abs. 2 EnWG sind Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Gasverteilungsanlagen und von Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen und im Internet zu veröffentlichen.
FAQs
Welche Unterlagen werden zwingend benötigt?
- Inbetriebnahmeprotokoll
- Registrierungsnachweis Marktstammdatenregister
- Kundendaten (Steuernummer, Bankverbindung, abweichende Rechnungsanschrift etc.)
- Technische Unterlagen (Zertifikate, Lageplan etc.)
- Mitteilung ob Umsatzsteuerpflicht besteht oder nicht
Wann erhalte ich meine Abrechnung?
- Die Jahresabrechnung erhalten Sie von uns immer Ende Januar bzw. Anfang Februar für das Vorjahr
Erhalte ich Vorauszahlungen/Abschläge?
- Wir zahlen Ihnen von Februar bis Dezember angemessene Abschläge für Ihre Einspeisung aus. Bei Neuanlagen kann ggf. erst einmal die erste Jahresabrechnung abgewartet werden.
Wo kann ich Abschlagsanpassungen, Bankdaten oder andere Kundendaten mitteilen?
- Nutzen Sie hier gerne unser Kundenportal. Sollte es darüber nicht möglich sein, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Kontakt mit uns auf. Die Abschlagshöhe kann aktuell nur durch unsere Mitarbeiter angepasst werden.
Wer kann mir etwas über die Umsatzsteuerpflicht sagen?
- Wenden Sie sich bei allen steuerlichen Fragen und Themen bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und/oder Steuerberater.
Downloadbereich - Anmeldeformulare
Anmeldeformulare für neue PV-Anlagen
DOWNLOAD: Inbetriebsetzungsprotokoll für neue Erzeugungsanlagen Niederspannung
DOWNLOAD: Datenblatt neue Photovoltaikanlage
Datenblatt zur Anmeldung von (Batterie-)Speicheranlagen
DOWNLOAD: Datenblatt Anmeldung Speicher
Anmeldeformular steckerfertige PV-Anlagen bis 600 Watt (Mini PV, Balkonanlagen)
DOWNLOAD: Anmeldeformular steckerfertige PV <600W (melden Sie Ihre Anlage auch gerne über das Internetportal an)
Bitte beachten Sie für derartige Anlagen auch folgende Informationen
DOWNLOAD: eplus-steckerfertige-pv-anlagen
https://www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose
Erzeugungsanlagen größer 135 KW
Bitte beachten Sie, dass für die Planung, Anmeldung, Inbetriebnahme und deren Nachweise und den Parallelbetrieb von Anlagen ≥135 kW am Niederspannungsnetz und alle Anlagen am Mittelspannungsnetz gesonderte und erweitere Formulare und Nachweise erforderlich sind. Diese finden Sie auf unserer Homepage in den Technischen Anschlussbedingungen in der Rubrik Hausanschlüsse.